
Du brauchst Hilfe?

Laut § 8 SGB VIII (Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe) hat jeder junge Mensch bis 27 Jahren hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbst bestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Das bedeutet Ihr könnt euch in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Euer Anspruch auf Beratung besteht auch ohne das eure Eltern oder Personensorgeberechtigten informiert werden, wenn durch diese Information der Beratungszweck verhindert werden würde.